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Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der Tariq Consulting – Marketing- und Unternehmensberatung, Inhaber Shehroz Tariq, Steinhackstraße 4, 36119 Neuhof (nachfolgend „Agentur“ oder „Tariq Consulting“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Agentur und ihren Kunden. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Vertragsverhältnisse begründet.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Marketing-, Unternehmens- und Kommunikationsberatung sowie deren kreative und strategische Umsetzung. Hierzu zählen insbesondere:

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Einzelvertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

(3) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Sie schuldet – soweit nichts anderes vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Reichweiten, Conversion-Raten oder Umsätze), sondern lediglich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung (Dienstvertrag).

(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch die beidseitig unterschriebene Auftragsvereinbarung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung des Kunden zustande. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt.

(3) Ein angenommenes Angebot bleibt bis zum vereinbarten Leistungsbeginn verbindlich. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder gesondert pauschal vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Leistungserbringung nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere durch:

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht rechtzeitig nach, ist die Agentur berechtigt, vereinbarte Termine und Fristen entsprechend anzupassen. Hierdurch entstehende Mehraufwände oder Leerlaufzeiten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Der Kunde versichert, dass alle von ihm übergebenen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markenzeichen, Musik etc.) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte eingeholt wurden. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die die Agentur nicht zu vertreten hat (z. B. Streiks, Krankheit, Ausfall von Zulieferern, verzögerte Freigaben des Kunden), verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelvertrag vereinbarten Honorar. Je nach Projekt kann die Abrechnung nach Stundensätzen, als Projektpauschale oder als monatliches Retainer-Honorar erfolgen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

(6) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der Forderung auszusetzen und bereits erbrachte Leistungen nicht freizugeben.

(7) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Agentur räumt dem Kunden an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen (z. B. Logos, Designs, Texte, Layouts, Konzepte) die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um einfache, zeitlich und räumlich auf den vereinbarten Einsatzbereich beschränkte Nutzungsrechte.

(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin bleiben alle Rechte bei der Agentur; eine Nutzung durch den Kunden ist nicht gestattet.

(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Arbeitsergebnisse durch Dritte sowie die Nutzung für über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehende Verwendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und können eine zusätzliche Vergütung nach sich ziehen.

(4) Entwürfe, Ideen und Konzepte, die im Rahmen der Auftragserfüllung erstellt, aber vom Kunden nicht final beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben im Eigentum der Agentur. Sie dürfen vom Kunden nicht genutzt, vervielfältigt oder weitergegeben werden.

(5) Die Agentur darf die Arbeitsergebnisse in anonymisierter oder mit Zustimmung des Kunden auch namentlich zu Referenz- und Eigenwerbezwecken nutzen (siehe § 9).

(6) Open-Source-Software, Schriften, Stockfotos, Musik oder sonstige Materialien Dritter unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Entsprechende Lizenzkosten sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht anders vereinbart.

§ 8 Gewährleistung und Abnahme

(1) Die Agentur gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks.

(2) Bei werkvertraglichen Leistungen hat der Kunde die Pflicht, die Leistung unverzüglich nach Abnahmereife zu prüfen und Abnahme zu erklären oder Mängel schriftlich zu rügen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsvorlage schriftlich widerspricht oder die Leistung produktiv einsetzt.

(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).

(4) Bei berechtigter Mangelrüge hat die Agentur das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zweimaliger Gelegenheit fehl, ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Geschmacksentscheidungen des Kunden („mir gefällt die Farbe nicht“, „die Schrift wirkt nicht modern genug“) stellen keinen Mangel im Rechtssinne dar. Änderungen aus subjektiven Präferenzgründen werden nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert vergütet.

§ 9 Referenznennung

(1) Die Agentur ist berechtigt, auf den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen in angemessener Form (z. B. Signatur im Footer einer Website, unauffälliger Hinweis auf Drucksachen) als Urheber genannt zu werden.

(2) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden (Firmenname und Logo) in ihrer Kundenliste zu führen und realisierte Projekte in anonymisierter oder namentlicher Form in Portfolio, Website, Social Media und Pitch-Unterlagen als Referenz zu verwenden.

(3) Der Kunde kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen, sofern berechtigte Interessen (z. B. Vertraulichkeitsgründe, Wettbewerbssituation) entgegenstehen.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) bereits vor Übermittlung bekannt waren, (b) allgemein bekannt sind oder werden, (c) rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

§ 11 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist zudem der Höhe nach beschränkt auf das Auftragsvolumen bzw. bei Retainer-Verträgen auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Honorare.

(3) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Werbeerfolg, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

(4) Die Agentur haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt wurden, insbesondere nicht für deren rechtliche Zulässigkeit (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte Dritter).

(5) Die Agentur prüft im Rahmen der Erstellung kreativer Arbeiten (Namen, Logos, Claims) keine markenrechtlichen Vorbehalte. Eine markenrechtliche Recherche und Anmeldung obliegt dem Kunden bzw. seinen Rechtsberatern.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Agentur.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung.

(2) Retainer- und Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung sowie bei erheblicher Verletzung von Mitwirkungspflichten.

(4) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund steht der Agentur die volle vereinbarte Vergütung zu, abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (auch E-Mail).

§ 13 Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG, TDDDG).

(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Agentur unter www.tariq-consulting.de/datenschutz.html.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Fulda, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: April 2026